Elternverein
Im Rahmen der sogenannten Schulpartnerschaft (Lehrerinnen/Lehrer – Eltern – Schülerinnen/Schüler) können Eltern auf verschiedene Weise in der Schule mitwirken und das Schulleben mitgestalten.
Die Mitwirkung kann erfolgen über
• den Elternverein (EV)
• die Klassenelternvertreterin bzw. den Klassenelternvertreter
• den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
Wer profitiert vom Elternverein?
Der Elternverein vertritt einerseits die Interessen aller Eltern gegenüber der Schule und unterstützt andererseits die Schulgemeinschaft bei
• der Anschaffung besonderer Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien
• der Beschaffung von Kopiergeräten und Ausstattungsgegenständen
• der Bereitstellung von Abschlussgeschenken, wie Ehrenringe u. ä.
• der Finanzierung von Sprachreisen, Schikursen u. ä.
• der Abwicklung schulbezogener Projekte
Wie kann man den Elternverein unterstützen?
Der Elternverein braucht die Hilfe vieler engagierter Eltern, sei es durch einfache Mitgliedschaft, die man durch Einzahlung des Mitgliedsbeitrags von 25 Euro jährlich (Geschwister zahlen nur 1 x) erwirbt, oder durch das Ausüben einer Funktion als
• Klassenelternvertreter: Verbindung der Eltern einer Klasse zu Lehrern und Elternverein
• Vorstandsmitglied: der Vorstand führt die Geschäfte des Elternvereins und entsendet die Vertreter für den SGA. Die Mitglieder werden in der einmal jährlich stattfindenden Generalversammlung gewählt.
Was passiert im Schulgemeinschaftsausschuss?
Der SGA setzt sich neben dem (nicht stimmberechtigten) Schulleiter aus 3 Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter zusammen, die je zu einem Drittel Stimmanteil besitzen und somit über die Schule betreffende Entscheidungen mitbestimmen können. Themen im SGA sind u.a.:
• Schulveranstaltungen
• Lehrplanbestimmungen
• Schulbücher
• Schulautonome Schulzeitregelungen
• Schulversuche
Kontakt: über das Sekretariat der Schule unter 02842/523 03 oder
Vorstandsmitglieder